- 1299 - 1268. Mai 10. Breslau. 6 id. Maji. Bischof Thomas ertheilt dem Propste mag. Boguslaus, dem Dechanten Nichol. und seinem ganzen Kapitel, in Erwägung, dass er selbst wegen seiner vielen Geschäfte nicht immer selbst Recht sprechen könne, vollkommene Jurisdiktion und die volle Ermächtigung contra rebelles et contumaces geistliche Censur anzuwenden in allen Fällen, wo es sich um Conservirung ihres Eigenthums oder ihrer Rechte handelt, wie solche Befugniss den Kapiteln der ganzen polnischen Kirchenprovinz zusteht. Z.: Steph. Abt, Pet. Propst vom Sandstifte, Vincenz Propst des heil. Geiststiftes, die Pfarrer Pet. von Elis., Arnold von Maria-Magdalena zu Breslau, mag. Peregrin Pfarrer von Neisse, Steph. bischöflicher Hofkapellan. Aus dem Or. des D.-A. EE. 21 mit dem S. des Bischofs bei Stenzel Bisthums-Urkunde 35. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |